HannesW
Forum-Neuling   Beiträge: 25 Registriert: 3. 5. 2011 Status: Offline
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am 9. 1. 2012 um 10:57 |
Ein Ehepaar verzichtet auf ein TV-Gerät.
Der Vermieter will trotzdem Gebühren für den Kabelanschluss und droht mit Kündigung. ber diese Enthaltsamkeit des Paares, das seit 63 Jahren verheiratet ist und in der Südvorstadt lebt, interessiert den Großvermieter Gagfah gar nicht.
Seit April dieses Jahres verlangt die Südost-Woba im Namen der Gagfah Gebühren für das in der Wohnung installierte Fernsehkabel.
17,64Euro waren bis zum November angefallen, die die Bürgels nicht gezahlt hatten, mahnte das Unternehmen.
Und dazu hatte der Vermieter auch gleich den entsprechenden Ton gefunden:
Sie würden bei weiterem Zahlungsverzug „unsere Rechtsanwälte mit der gerichtlichen Geltendmachung des Rückstandes beauftragen“, warnte das Unternehmen. Außerdem wies es „vorsorglich“ darauf hin, dass der Vermieter berechtigt sei, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Herr Bürgel zahlte eilig nach, aber unter Vorbehalt.
Er will eine generelle juristische Klärung des Konflikts in die Wege leiten. |
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Godfrid
Forum-Anfänger  Beiträge: 7 Registriert: 11. 9. 2011 Status: Offline
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am 18. 1. 2012 um 12:08 |
Neuerdings gehe die Gagfah anders vor. Nun würden die Kabelgebühren im Rahmen der Betriebskosten zwangsweise erhoben.
Das halten einige Mieter für unzulässig, weil die Leistung nicht gefordert werde.
Mathias Wagner vom Dresdner Mieterverein hat zu dem Streitfall keine schnelle Lösung bereit.
„Das muss man im Einzelfall prüfen“, betont der Experte.
Es komme nämlich darauf an, wie die Zahlung der Umlagen im Mietvertrag vereinbart ist.
Dafür gebe es eine Menge Varianten.[Bearbeitet am: 18/1/2012 von Godfrid] |
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Erwin3
Forum-Neuling   Beiträge: 17 Registriert: 7. 6. 2011 Status: Offline
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am 24. 1. 2012 um 09:26 |
Es ist nicht immer so, dass eine Position der Umlagen unbedingt an die individuelle Nutzung gebunden ist.
Ein Beispiel, die Umlagen für einen Fahrstuhl im Haus.
Die müssten in der Regel auch die Mieter im Erdgeschoss zahlen, auch wenn sie den Aufzug höchstens selten betreten. |
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